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Kontakt

Seit dem 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Informations- und Datenschutzgesetz IDG. Mit diesem Gesetz wird im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. "Öffentlichkeitsprinzip" meint den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten und das Recht jeder Person auf Einsichtnahme in Behördenakten, solange keine Geheimhaltungspflicht für ein bestimmtes Dokument besteht. Die Sekundarschulpflege Bülach will ihre Behörden- und Verwaltungstätigkeit transparent gestalten und stellt Ihnen diverse Dokumente zur Ansicht zur Verfügung.

E-Mail an Peter Schultheiss

Tel. G. 044 863 13 50
Fax  044 863 13 53

E-Mail an Ignaz Ludwig

Tel. G. 044 863 75 82
Mobile 078 830 07 26

E-Mail an Marcel Lehmann

Tel. P. 044 861 06 60

E-Mail an Herbert Schnell

Tel. P. 044 860 89 16
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E-Mail an Beatrice Hüsler

Tel. P. 044 862 27 82

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