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Seit dem 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich das Informations- und Datenschutzgesetz IDG. Mit diesem Gesetz wird im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. "Öffentlichkeitsprinzip" meint den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten und das Recht jeder Person auf Einsichtnahme in Behördenakten, solange keine Geheimhaltungspflicht für ein bestimmtes Dokument besteht. Die Sekundarschulpflege Bülach will ihre Behörden- und Verwaltungstätigkeit transparent gestalten und stellt Ihnen diverse Dokumente zur Ansicht zur Verfügung.
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