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Hauswirtschaftliche Kurse werden abgeschafft!
Die Schulgemeinden mussten bisher den freiwilligen hauswirtschaftlichen Fortbildungsunterricht gewährleisten. Dieser umfasst die hauswirtschaftlichen Fortbildungskurse. Die Sekundarschulpflege hat diese Aufgabe im Jahre 2002 der Berufswahlschule Bülach übertragen. Der Kantonsrat hat nun mit Beschluss vom 6. Dezember 2010 das Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung vom 28. September 1986 aufgehoben. Gegen diesen Beschluss wurde das Volksreferendum ergriffen. Anlässlich der Volksabstimmung vom 4. September 2011 hat das Zürcher Stimmvolk der Vorlage zugestimmt und damit den Beschluss des Kantonsrates zur Aufhebung des Gesetzes bestätigt. Da die Aufhebung des Gesetzes eine ab 2012 wirksame Massnahme des vom Regierungsrat beschlossenen Sanierungsprogramms für den Staatshaushalt darstellt, werden das Gesetz und die Verordnung nun ohne Übergangsfrist per 31.12.2011 aufgehoben. Den Schulgemeinden ist es per 1. Januar 2012 frei gestellt, ob und in welchem Umfang sie weiterhin Kurse im Bereich Familie und Haushalt für Erwachsene anbieten möchten. Der Kanton beteiligt sich nicht mehr an den Kosten.
Die Sekundarschulpflege ist der Ansicht, dass das Bereitstellen von hauswirtschaftlichen Kursangeboten nicht zu den Kernaufgaben einer Schule gehört und der Volkswille umgesetzt werden soll. Die bereits laufenden Kurse, die noch ins 2012 reichen, werden ohne Einschränkung zu Ende geführt. Die fehlenden Subventionen werden von der Sekundarschule Bülach ausgeglichen.
SEKUNDARSCHULPFLEGE BÜLACH
22. November 2011
