Sekundarschule Bülach
Sekundarschule Bülach
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Sekundarschule Bülach
Gemeinsam sind wir stark

Liebe Besucherinnen, Liebe Besucher

Herzlich willkommen auf der Website der Sekundarschulgemeinde Bülach. Hier erhalten Sie einen Einblick in unseren lebendigen Schulbetrieb.
Die Sekundarschulgemeinde Bülach ist ein Erfolgsmodell. Zum einen bilden 900 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Bülach und den umliegenden Gemeinden Winkel, Bachenbülach, Höri und Hochfelden gemeinsam eine schlagkräftige Sekundarstufe, so dass ein breites Bildungsangebot und eine optimale Berufsvorbereitung gewährleistet sind. Zum anderen ermöglicht unsere Rechtsform als eigenständige Schulgemeinde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine direkte Mitsprache. Beides sind Qualitätsmerkmale.

Unsere Schule will befähigen, begeistern und bewegen. Der Fokus liegt dabei stets auf dem Wohl der Schülerinnen und Schüler. Das motivierte Schulteam und die Schulbehörde verfolgen in ihrer täglichen Arbeit ein gemeinsames Ziel: nämlich die Jugendlichen mit einer für sie passenden Anschlusslösung in die Welt der Erwachsenen zu entlassen.

Und jetzt wünsche ich Ihnen gute Unterhaltung beim Durchstöbern unserer virtuellen Schulwelt. Sollten Sie nicht finden, was Sie suchen, so rufen Sie uns ungeniert an oder schauen Sie auf der Schulverwaltung vorbei. Wir schätzen den persönlichen Kontakt.

Irene Jaggi
Präsidentin Sekundarschulbehörde Bülach

Einladung zur Kreisgemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Bülach werden eingeladen zur Kreisgemeindeversammlung vom
 
Donnerstag, 6. Juni 2024, 20:00 Uhr
im Foyer Schulhaus Hinterbirch, Trakt C
Hinterbirchstrasse 18, 8180 Bülach

mit folgenden Traktanden:
·       Genehmigung Jahresrechnung 2023
·       Genehmigung Gebührenverordnung
 
Die Akten können zwei Wochen vor der Versammlung unter www.sekbuelach.ch heruntergeladen oder bei der Sekundar-
schulverwaltung, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind der Präsidentin der Sekundarschulbehörde mindestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung einzureichen.
 
Bülach, 2. Mai 2024
Sekundarschulbehörde Bülach
 
 



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