Der Start für die Erweiterungsbauten auf der Schulanlage Hinterbirch verzögert sich weiter. Das Baurekursgericht hat Beschwerden aus der Anwohnerschaft gutgeheissen.
Aufgrund des markanten Schülerwachstums benötigt die Sekundarschule Bülach zusätzlichen Schulraum. Die Schulanlage Hinterbirch in Bülach soll deshalb um ein dreigeschossiges Schulhausgebäude sowie eine Einfachturnhalle erweitert werden. Die Stimmberechtigten hatten dem Projekt im März 2023 zugestimmt. Die Stadt Bülach erteilte im August 2023 die Baubewilligung.
Rekurse aus der Anwohnerschaft blockierten den Baustart, welcher ursprünglich Anfang 2024 hätte erfolgen sollen. Nun ist klar, dass die Realisierung der Neubauten weiter auf sich warten lässt. Denn mit Entscheid vom 14. November 2024 hat das Baurekursgericht zwei der eingegangenen Rekurse gutgeheissen. Das Gericht ortet einerseits eine Verletzung der Abgrabungsvorschriften, andererseits Mängel hinsichtlich der Vorkehrungen zur Eindämmung der Lärmimmissionen im Zusammenhang mit der Parkierungsanlage.
Für die Sekundarschulbehörde kommen die Entscheidungen des Baurekursgerichts überraschend. Dank den vorgesehenen, seitlichen Abgrabungen ragt das Schulhaus weniger in die Höhe, was der Anwohnerschaft zugutekommt. Was die Parkierungsanlage betrifft, konnte mit der direkten Anwohnerschaft in der Zwischenzeit eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
Die Sekundarschulbehörde muss den Entscheid des Baurekursgerichts nun vertieft analysieren. Die schnellstmögliche Bereitstellung des dringend benötigten Schulraums hat für sie Priorität. Deshalb arbeitet sie mit Hochdruck daran, pragmatische Lösungen zu finden, damit die baurechtlichen Mängel beseitigt werden können.
Aufgrund des verschobenen Baustarts ist die Schulbehörde gezwungen, Provisorien zur Überbrückung von sich abzeichnenden Engpässen zu erstellen. Entsprechende Teilprojekte sind bereits bewilligt oder befinden sich im politischen Prozess.
Sekundarschulbehörde Bülach